LICHTWERK

Divers


Dénomination : LICHTWERK
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 631.905.015

Publication

12/06/2015
ÿþMod PDF 11.1

Teil B Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Staatsblatt vorberhalten

Belgischen

Dem

*15309675*

Déposé

10-06-2015

Kanzlei

0631905015

Unternehmensnr. :

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) :

LICHTWERK

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 12/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

Aus einer Urkunde getätigt vor assoziierter Notar Philippe Malherbe, in Eupen, am 09. Juni 2015, vor Registrierung (art 173, 1bis des Registrierungsgesetzbuches) geht hervor dass Herr WINKELS Tim, geboren zu Aachen, am 19. Februar 1985, ledigen Standes, wohnhaft in 4840 Welkenraedt, rue Grande Bruyère, 85, NN 850219-361-92, eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet hat, und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "LICHTWERK", Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" oder  GmbH , sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4721 Kelmis (Neu-Moresnet), Lütticherstrasse, 245. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschäftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist:

- der Handel, An- und Verkauf, Im- und Export, von Beleuchtungsprodukten aller Art und insbesondere für Fahrzeuge : LED Produkte, Halogen, Xenon, und andere.

- die Installation und der Einbau dieser Produkte.

- die Herstellung solcher Produkte

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschäften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmännischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Sitz :

(volständige adresse)

Gegenstand der Urkunde :

Rechtsform :

(abgekürzt) :

Lütticher Strasse 245

4721 Kelmis

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung

Einrichtung

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 12/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - anschluss

Staatsblatt vorberhalten

Dem

Belgischen

Mod PDF 11.1

Es zerfällt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsvermögens. ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschäftsanteile werden durch Herrn Tim WINKELS, vorgenannt, gezeichnet.

Jeder Anteil ist augenblicklich freigemacht für einen Betrag von siebzehntausendfünfhundert Euro (17.500,00 ¬ ) und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der KBC BANK in Kelmis, unter der Nummer BE68 7360 1415 9034 hinterlegt worden. Der Erschienene erklärt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von siebzehntausendfünfhundert Euro (17.500,00 ¬ ) verfügen kann. ARTIKEL 10.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschäftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann. ARTIKEL 11.

Die Geschäftsführung kann die tägliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschäftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmächtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschäftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschäftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tätigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu können. Gerichtliche Klagen, sowohl als Kläger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschäftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschäftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfängern durch zwei Geschäftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschäftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschäfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am 15. Juni um 19 Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nächstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls außerordentlich, gemäß den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschäftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zählt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die

Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten. ARTIKEL 17.

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar um am 31. Dezember eines jeden Jahres zu enden. Jedes Jahr erstellt die Geschäftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Außerdem erstellt die Geschäftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschäftsführung Rechenschaft gibt. ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunächst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 12/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - anschluss

Staatsblatt vorberhalten

Dem

Belgischen

Mod PDF 11.1

beschließt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat. ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunächst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemäss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine außerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschließt:

1) den Herrn Tim WINKELS, vorgenannt, als Geschäftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, der dieses Amt annimmt.

2) keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli 2015 um am 31. Dezember 2016 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am 15. Juni 2017 statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Philippe Malherbe, assoziierter Notar.

Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde, man überschlägt den Finanzplan.

Coordonnées
LICHTWERK

Adresse
LUTTICHER STRASSE 245 4721 NEU-MORESNET

Code postal : 4721
Localité : Neu-Moresnet
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne